Allgemeine Bedingungen

1. Vertragsgegenstand

Der Gegenstand dieses Vertrags ist die Regelung der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reiseveranstalter – der Tourismus-Agentur Tourist Planet d.o.o. (im weiteren Text Tourist Planet) - und dem Reisenden bzw. dem Reisevertragsschließenden in dem Fall, wenn der Vertragsschließende diesen Vertrag im Namen einer dritten Person unterzeichnet, die als Reisender gilt (im weiteren Text der REISENDE). Dieser Vertrag beinhaltet auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anweisungen für die Reisearrangements und bezieht sich auf das Reiseprogramm, das alle notwendigen Daten beinhaltet. Der Vertrag wird nach seiner Unterzeichnung durch einen Mitarbeiter der Agentur (Mitarbeiter der Agentur Tourist Planet oder jeder anderen Agentur, die berechtigt ist, Reisearrangements von Tourist Planet zu vertreiben) und den REISENDEN verbindlich, sobald der REISENDE den Gesamtbetrag des Reisearrangementpreises oder einen Teil des Preises bezahlt hat und die Zahlung des Restbetrags bis zu einem vereinbarten Datum unzweifelhaft sichergestellt hat. Sollte der REISENDE nicht in der Lage sein, den Vertrag persönlich zu unterschreiben, wird der Vertrag erst rechtsgültig, wenn Tourist Planet den Gesamtbetrag des Reisearrangementpreises oder, sofern dies ausdrücklich vereinbart wird, einen Teil des Gesamtbetrags zusammen mit einer Dokumentation, die unzweifelhaft die Zahlung des Restbetrags bis zu einem vereinbarten Datum sicherstellt, erhält. Der REISENDE kann sich in allen Geschäftsstellen von Tourist Planet und bei anderen bevollmächtigten Agenturen persönlich, telefonisch, per Fax, Internet oder mit Hilfe eines anderen Fernkommunikationsmittels zu einer Reise anmelden. Mit der Vertragsunterzeichnung ist der REISENDE verpflichtet, seine persönlichen Daten anzugeben und alle für die Reiseorganisation notwendigen Dokumente rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der REISENDE haftet für die Richtigkeit seiner Angaben, die für die problemlose Abwicklung seiner Reise erforderlich sind und akzeptiert alle sich aus diesem Vertrag und den Gesetzesvorschriften ergebenden Verpflichtungen.

2. Reservierung und Zahlung

Der REISENDE zahlt 30 % des Reisepreises bei der Anmeldung als Buchungsbestätigung (außer in Fällen, in denen das Programm es anders vorsieht). Der Rest des Reisepreises ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen, oder es ist ein unumstrittener Beweis zu erbringen, dass der Gesamtpreis beglichen werden kann. Sollte der REISENDE bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt seine Zahlungspflicht nicht erfüllen, wird dies als Buchungsrücktritt ohne Möglichkeit der Erstattung der Anzahlung erachtet. Für alle Reisebuchungen, einschließlich Reisebuchungen „auf Anfrage“ (wenn für eine Reise bei der Reiseanmeldung keine Plätze mehr verfügbar sind, Tourist Planet sie jedoch zusätzlich beschaffen kann), berechnet Tourist Planet eine Buchungsgebühr von 75 Kuna (je Vertrag). Falls bis zum Reisebeginn weniger als 21 Tage verbleiben, muss für die Reisebuchung „auf Anfrage“ der entspechende Teil des Reisepreises nach § 8 dieses Vertrags angezahlt werden. Tourist Planet verpflichtet sich, die Buchung „auf Anfrage“ innerhalb von 2 Arbeitstagen zu bearbeiten (Samstag wird nicht als Arbeitstag betrachtet) und den REISENDEN schriftlich oder mündlich über das Ergebnis zu benachrichtigen. Falls Tourist Planet den REISENDEN nicht innerhalb dieser Frist über das Ergebnis benachrichtigt oder nicht in der Lage ist, die Buchung für die angefragte Reise vorzunehmen, wird dem REISENDEN die gesamte Anzahlung zurückerstattet. Sollte der REISENDE die angefragte und von Tourist Planet bestätigte Reisebuchung nicht annehmen, wird die Anzahlung, einschließlich Buchungsgebühr, nicht zurückerstattet. Für Reisebuchungen nach dem „Fortuna“-Prinzip oder Last Minute-Angebote ist der REISENDE verpflichtet, den Reisepreis sofort in voller Höhe zu begleichen oder einen unumstrittenen Beweis zu erbringen, dass der Gesamtpreis beglichen werden kann.

3. Preise

Die Reisepreise werden im Reiseprogramm veröffentlicht und gelten ab dem Tag der Veröffentlichung. Die Reisepreise beeinhalten nicht die Buchungsgebühren, die zusätzlich mit 75 Kuna (je Vertrag) berechnet werden. Die Preise in den Reiseprogrammen von Tourist Planet beruhen auf Verträgen mit unseren Partnern und müssen nicht den Preisen vor Ort am Reiseziel entsprechen. Eventuelle Preisunterschiede können nicht Gegenstand einer Beschwerde sein. Eventuelle Beschwerden über bestimmte im Ausland erbrachte Leistungen, die der REISENDE vor Ort in der Landeswährung bezahlt, sind direkt an den Leistungserbringer zu richten. Tourist Planet kann bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn eine Erhöhung des vereinbarten Preises verlangen, falls nach Vertragsabschluss eine Änderung des Devisenkurses oder eine Erhöhung der Transportkosten erfolgt, einschließlich Kraftstoffkosten oder einer Gebührenerhöhung (auf Flughäfen u. Ä.), die sich auf die Reisekosten auswirkt, und der Organisator dies nicht wusste oder nicht wissen konnte. Der Preis des Reisearrangements erhöht sich in diesem Fall in Abhängigkeit von den gestiegenen Kosten der jeweiligen der Preisberechnung zugrunde liegenden Faktoren. Der REISENDE verpflichtet sich, eine Erhöhung bis 10 % des vertraglichen Preises zu akzeptieren. Falls es zu einer Erhöhung von mehr als 10 % kommt, kann der REISENDE von seinem Arrangement zurücktreten, jedoch muss er Tourist Planet 2 Tage nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung schriftlich von seiner Rückstrittsabsicht in Kenntnis setzen. Im Falle eines Rücktritts hat der REISENDE kein Recht auf Entschädigung. Falls der REISENDE seinen Rücktritt Tourist Planet nicht in schriftlicher Form mitteilt, wird angenommen, dass er mit der Änderung der Preises einverstanden ist.

4. Kategorisierung und Leistungsbeschreibung

Die in den Programmen von Tourist Planet angebotenen Hotels, Apartements oder anderen Objekte werden gemäß der offiziellen Kategorisierung des jeweiligen Landes zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung beschrieben. Wir weisen darauf hin, dass sich die lokalen Kategorisierungen in den einzelnen Ländern deutlich unterscheiden. Unterkunft, Essen, Komfort und andere Leistungen werden von lokalen und staatlichen Tourismusverwaltungen beaufsichtigt, Unterkunfts- und Leistungsstandards sind verschieden und nicht vergleichbar. Tourist Planet übernimmt keine Verantwortung für mündliche oder schriftliche Informationen, die ggf. von Tourist Planet’ Mitarbeitern oder Dritten erteilt werden, jedoch nicht den Leistungs- und Objektbeschreibungen in Tourist Planet’ Programmen für die jeweiligen Reisen entsprechen. Die Zuteilung von Zimmern und Apartements wird von der Rezeption vor Ort vorgenommen. Sollte der REISENDE kein Zimmer/Apartement mit besonderen Eigenschaften vereinbart haben, nimmt er jedes im Reiseprogramm beschriebene Zimmer/Apartement an. Die Unterkunft kann nicht vor 16 Uhr am Tag des Leistungsbeginns in Anspruch genommen und muss, sofern im Programm nichts anderes vermerkt ist, bis 10 Uhr am letzten Tag der Leistung verlassen werden. Über eine spätere Ankunft im Hotel (nach 20 Uhr) muss der REISENDE Tourist Planet spätestens einen Tag vor Reiseantritt unterrichten, es sei denn, die späte Ankunft ist im Reiseprogramm vorgesehen.

5. Reisedokumente, Einhalten von Vorschriften

Der REISENDE, der eine Reise ins Ausland bucht, muss über gültige Reisedokumente verfügen. Der REISENDE ist verpflichtet, Tourist Planet bei der Buchung oder bis zu der Frist, die im Reiseprogramm angegeben ist, alle benötigten Angaben und Dokumente für ein ggf. für das jeweilige Reiseland erforderliches Visum zur Verfügung zu stellen. Tourist Planet übernimmt keine Garantie für die Ausstellung des Visums. Sollte der REISENDE seine Verpflichtungen nicht erfüllen oder sollte sein Visumantrag abgelehnt werden, gilt dies als Reiserücktritt. Der REISENDE ist verpflichtet, Zoll- und Fremdwährungsvorschriften sowie andere Vorschriften einzuhalten. Sollte der REISENDE wegen Vorschriftsverstößen die Reise nicht fortsetzen können, trägt er alle damit verbundenen Kosten und Konsequenzen persönlich. Sollten die Reisedokumente während der Reise abhanden kommen oder gestohlen werden, ist der REISENDE verpflichtet, auf eigene Kosten neue Dokumente zu beschaffen. Der REISENDE ist persönlich verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine Reisedokumente und sein Gepäck alle vorgesehenen Visum-, Grenz-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie andere Vorschriften, sowohl in der Republik Kroatien als auch im jeweiligen Reiseland, erfüllen. Er ist verpflichtet, sich an die Hausordnung in Gaststätten und Hotels zu halten und mit dem Vertreter des Reiseveranstalters und Leistungserbringern nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten. Sollte der REISENDE die aufgeführten Verpflichtungen nicht erfüllen, haftet er für den entstandenen Schaden und Tourist Planet übernimmt für diesen Schaden keinerlei Haftung. In einem solchen Fall begleicht der REISENDE den Schaden beim Objektinhaber (Hotel, Apartement u. Ä.) an der Rezeption.
Bei der Vertragsunterzeichnung wird der Mitarbeiter von Tourist Planet den REISENDEN über das Reiseland und die Warnungen des kroatischen Außenministeriums informieren. Wir empfehlen dem REISENDEN, sich ebenfalls beim Außenministerium seines Wohnsitzlandes über Länder, deren Besuch nach Ansicht des Außenministeriums mit hohem und mäßigem Risiko verbunden ist, zu informieren. Wir empfehlen allen REISENDEN, die keine kroatischen Staatsbürger sind, sich vor der Reisebuchung persönlich über das Reiseland und die Einreisebedingungen zu erkundigen und dabei die unterschiedlichen Vorschriften für die Staatsbürger einzelner Länder zu beachten. Tourist Planet kann den REISENDEN auf eine entsprechende Informationsquelle hinweisen, übernimmt jedoch in keinerlei Weise die Verantwortung für die Konsequenzen, die sich ergeben könnten, wenn der REISENDE die Vorschriften nicht einhält. Ungültige Reisedokumente und die Ablehnung des Visums, die den Rücktritt von der Reise zur Folge haben, binden Tourist Planet in keiner Weise, und es kommen die die Reiseabsage betreffenden Bedingungen zur Anwendung. Tourist Planet übernimmt keinerlei Verantwortung für den Schaden, der aufgrund der Nichteinhaltung von Vorschriften einzelner Länder oder ungültiger Reisedokumente entstehen könnte.

6. Reiseversicherung

Agenturmitarbeiter sind gemäß dem Gesetz über touristische Dienstleistungen verpflichtet, dem REISENDEN ein „Reiseversicherungspaket“ anzubieten. Dieses besteht aus freiwilliger Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt, Unfallschutzversicherung, Gepäckversicherung und Reiserücktrittsversicherung. Der REISENDE bestätigt mit seiner Unterschrift, dass ihm das Versicherungspaket angeboten wurde. Sollte sich der REISENDE für die aufgeführten Versicherungen entscheiden, können diese direkt bei dem Versicherer oder bei Tourist Planet erworben werden, wobei Tourist Planet nur als Vermittler fungiert. Mit Unterzeichnung dieses Vertrags wird davon ausgegangen, dass dem REISENDEN die oben genannten Versicherungen angeboten und empfohlen wurden.

7. Reiserücktrittsversicherung

Sollte der REISENDE bei der Reiseanmeldung Grund zur Annahme haben, dass er aufgrund bestimmter Situationen die Reise möglicherweise absagen muss, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann nicht nachträglich, sondern nur bei der Reiseanmeldung abgeschlossen werden. Die Reiserücktrittsversicherung ist nur in den folgenden Fällen und mit schriftlicher Bestätigung gültig: Armeeeinberufung, Krankheit, Todesfall im engeren Familienkreis. Sollte der REISENDE keine Reiserücktrittsversicherung haben und die Reise absagen müssen, und er verfügt über eine schriftliche Bestätigung über Armeeeinberufung, Krankheit oder Todesfall, behält Tourist Planet das Recht auf Auszahlung nach § 8 dieses Vertrags vor. Bei Absage eines Reisearrangements werden die Kosten der Visumbeschaffung auch bei Vorliegen einer Reiserücktrittsversicherung nicht zurückerstattet. Mit Bezahlung der Reiserücktrittsversicherung überträgt der REISENDE alle Forderungen an die Versicherungsgesellschaft, deren Police er besitzt, und Tourist Planet verpflichtet sich, dem REISENDEN alle Dokumente zu beschaffen, die das Arrangement betreffen und die er benötigt, um seine Forderungen gegenüber der Versicherungsgesellschaft geltend zu machen. Alle Rücktrittsbedingungen sind in der Versicherungspolice aufgeführt, und wir empfehlen dem REISENDEN, sich diese sorgfältig durchzulesen.

8. Reiseabsage durch den REISENDEN

Sollte der REISENDE das bezahlte Reisearrangement absagen, behält Tourist Planet vom Gesamtpreis des Arrangements folgende Stornogebühren ein (sofern im Programm nichts anderes aufgeführt ist):

Europareisen, Erholungsreisen, Skifahren

– bis 30 Tage vor Abreise 10% des Arrangementpreises, aber mindestens 100 kn
– 29-22 Tage vor Abreise 30% des Arrangementpreises
– 21-15 Tage vor Abreise 40% des Arrangementpreises
– 14-8 Tage vor Abreise 80% des Arrangementpreises
– 7-0 Tage vor Abreise und nach Abreise 100% des Arrangementpreises.

Fernreisen, Fremdsprachenkurse

– bis 30 Tage vor Abreise 25% des Arrangementpreises
– 29-15 Tage vor Abreise 80% des Arrangementpreises
– 14-0 Tage vor Abreise und nach Abreise 100% des Arrangementpreises.

Kreuzfahrten

– bis 46 Tage vor Abreise 10% des Arrangementpreises
– 45-31 Tage vor Abreise 25% des Arrangementpreises
– 30-16 Tage vor Abreise 50% des Arrangementpreises
– 15-8 Tage vor Abreise 80% des Arrangementpreises
– 7-0 Tage vor Abreise und nach Abreise 100% des Arrangementpreises.

Die angegebenen Gebühren fallen auch bei Änderungen des Abreisedatums oder der Unterkunft sowie bei allen anderen wichtigen Änderungen an. Wenn der REISENDE bzw. Vertrags-unterzeichner die Reise absagt und einen anderen Reisenden für die Reservierung findet, der alle Bedingungen für die Verwendung des Arrangements erfüllt, berechnet Tourist Planet nur die mit der entsprechenden Reisevertragsänderung verbundenen Kosten. Sollte der REISENDE 21 Tage vor Reiseantritt den Restbetrag nicht bezahlt oder die sichere Bezahlung des Arrangements nicht sichergestellt haben, geht Tourist Planet davon aus, dass der REISENDE die Reservierung storniert hat und es besteht keine Möglichkeit einer Rückerstattung der geleisteten Vorauszahlung.

9. Reiseabsage seitens Tourist Planet oder Änderung des Reiseprogramms

Sollte Tourist Planet vor Reisebeginn wichtige Änderungen im Programm, bei der Unterkunft oder beim Preis vornehmen, muss der REISENDE hierüber unverzüglich schriftlich benachrichtigt werden. Der REISENDE kann innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Erhalt der Benachrichtigung von Tourist Planet diese Änderungen annehmen oder ablehnen. Falls der REISENDE ablehnt oder nicht antwortet, ist Tourist Planet verpflichtet, ihm innerhalb von 7 Arbeitstagen den bereits gezahlten Teil des Preises zurückzuerstatten. Falls der REISENDE die Änderung annimmt, wird das geänderte, von Tourist Planet angebotene Arrangement als neuer Reisevertrag angesehen, wobei der REISENDE auf alle Forderungen gegenüber Tourist Planet aus dem ersten Vertrag verzichtet. Sollte Tourist Planet nach Reisebeginn den größeren Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbringen, oder es ist voraussehbar, dass der größere Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden kann, kann Tourist Planet auf eigene Kosten und mit Einverständnis des REISENDEN Änderungen im Programm für die Fortsetzung der Reise vornehmen, sowie erforderlichenfalls dem REISENDEN den Preisunterschied zwischen den vereinbarten und den tatsächlich erbrachten Leistungen erstatten. Mit schriftlichem Einverständnis des REISENDEN kann Tourist Planet den nicht erbrachten Teil der Leistung durch eine andere Leistung ersetzen, wobei der REISENDE auf sein Recht auf Forderungen gegenüber Tourist Planet in Bezug auf den in Abweichung vom ursprünglich geschlossenen Reisevertrag auf diese Weise vereinbarten und geänderten Teil der Reise verzichtet. Sollte Tourist Planet nicht in der Lage sein, das Reiseprogramm entsprechend zu ändern oder falls der REISENDE aus berechtigten Gründen die Änderung nicht annimmt, wird Tourist Planet ihm auf eigene Kosten die Rückreise zum Abfahrtsort oder einem anderen Ort ermöglichen, sofern der REISENDE damit einverstanden ist, und ihm den gegebenenfalls entstandenen Schaden ersetzen. Schadenersatz wird in Höhe des Preises des nicht genutzten Teils des vereinbarten Programms geleistet, und zwar entsprechend der Beschwerde des REISENDEN. Tourist Planet wird die Beschwerde gemäß § 10 dieses Vertrags regeln. Der höchstmögliche Schadenersatzbetrag ist der Preis des vereinbarten Reisearrangements. Tourist Planet ist berechtigt, ohne Schadenersatzpflicht gegenüber dem REISENDEN durch einseitige Erklärung den Vertrag gänzlich oder teilweise zu kündigen, wenn unvorhergesehene Ausnahmeumstände vorliegen, die nicht verhindert oder beseitigt werden konnten, und die, falls sie bei Reisevertragsabschluss vorgelegen hätten, ein berechtigter Grund für Tourist Planet gewesen wären, den Vertrag nicht abzuschließen. In diesem Fall hat der REISENDE das Recht auf Rückerstattung des gesamten bereits gezahlten Betrags oder des Preisunterschieds zwischen den vereinbarten und erbrachten Leistungen. Tourist Planet behält das Recht vor, die Reise spätestens 5 Tage vor Reisebeginn abzusagen, falls der Reiseveranstalter, dessen Vermittler Tourist Planet war, beim Verkauf des jeweiligen Arrangements die Reise abgesagt hat, oder falls sich für die bestimmte Reise nicht die erforderliche Mindestzahl von Reisenden, die im Programm angegeben ist, angemeldet hat, oder aus einem anderen berechtigten Grund. Tourist Planet behält das Recht vor, aufgrund von Flugplanänderungen oder unvorhersehbaren Ereignissen Reisedatum oder -zeit zu ändern sowie auch die Reiseroute zu ändern, falls geänderte Reisebedingungen vorliegen (Flugplanänderung, Sicherheitssituation in einem bestimmten Land, Naturkatastrophen oder andere Umstände, auf die Tourist Planet keinen Einfluss nehmen kann), und zwar ohne Schadenersatzpflicht und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften im In- und Auslandsverkehr. Tourist Planet übernimmt keine Verantwortung für Änderungen, die durch unvorhersehbarer Umstände und höherer Gewalt während der Reise auftreten könnten. In dem Fall kann Tourist Planet die den Umständen entsprechende Leistung sicherstellen. Tourist Planet übernimmt weder die Verantwortung für eventuelle Druckfehler in Programmbroschüren/-katalogen noch für auf Tourist Planet‘ Internetseiten von den Bedienern falsch eingegebene Daten.

10. Von anderen Organisatoren / Reiseveranstaltern organisierte Reisen
Für alle Reisearrangements, bei denen Tourist Planet der Hauptorganisator ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, außer in dem Fall, wenn Tourist Planet ein Vermittler bzw. wenn Tourist Planet nicht der Hauptorganisator der Reise ist. Solche Arrangements werden gesondert gekennzeichnet und unterliegen den allgemeinen Bedingungen des verantwortlichen Organisators. Tourist Planet ist für die Umsetzung des Reisearrangements durch andere Organisatoren nicht verantwortlich. Mit der Unterzeichnung des Vertrags nimmt der REISENDE das Programm und die Reisebedingungen in vollem Umfang an.
11. Beschwerdebehandlung
Der REISENDE hat das Recht auf Beanstandung wegen Nichterfüllung der Vertragsleistungen. Der REISENDE muss seine Beanstandung in schriflicher Form an Tourist Planet senden und zwar innerhalb von 8 Tagen ab dem Tag der Beendigung der Reise. Nach Ablauf der Frist von 8 Tagen vorgebrachte Beschwerden werden nicht mehr in Betracht gezogen. Wir möchten betonen, dass es im Interesse des REISENDEN liegt, in guter Absicht zu handeln und seinen guten Willen in Bezug auf die Lösung der Beschwerde noch im Laufe der Reise zum Ausdruck zu bringen. Die Beanstandung sollte schriftlich an Ort und Stelle (Rezeption, Transportfirma, Hotelbesitzer oder Reiseagentur) erfolgen. Vom jeweiligen Dienstleistungsanbieter muss eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Beschwerde angefordert werden. Jeder REISENDE bzw. Vertragsschließende muss seine Beschwerde separat vorbringen. Gruppenbeschwerden werden von Tourist Planet nicht berücksichtigt. Tourist Planet muss die Beschwerde im Laufe von 15 Tagen nach Erhalt erledigen. Die Antwort muss in der gleichen Form erfolgen, in der die Beschwerde eingegangen ist (E-Mail, per Post oder persönlich). Tourist Planet wird nur Beanstandungen bearbeiten, für die der Nachweis erbracht wird, dass sie in schriftlicher Form an den Dienstleister vor Ort gerichtet wurden und dass die Beanstandung nicht sofort geklärt werden konnte. Falls es seitens Tourist Planet zur Nichterfüllung des Programms gekommen ist, hat der REISENDE das Recht auf Entschädigung in Höhe der nicht erbrachten Dienstleistung. Bereits genutzte Dienstleistungen sowie die Gesamtkosten des Arrangements sind von der Entschädigung ausgeschlossen. Schließt der REISENDE einen Vertrag für eine „last minute“-Reise (Reise im letzten Moment) oder für eine Reise, bei der der REISENDE den Namen der Unterkunft erst nach der Ankunft am Reiseziel erfährt (Angebote wie z. B. „fortuna“, „rulet“, „no name“, „as“, „jocker“ o. Ä.) ab, akzeptiert der REISENDE alle mit einer solchen Reise verbundenen Risiken. Derartige Reisen beinhalten ungewisse und von Tourist Planet nicht beeinflussbare Faktoren. Der REISENDE hat sich für diese Reise vor allem wegen des günstigeren Preises entschieden und aus diesem Grund hat der REISENDE kein Beschwerderecht gegenüber Tourist Planet. Im Falle eines Rechtsstreits, der den Vertrag über Online-Vertrieb und Online-Dienste betrifft, kann der Verbraucher eine Beschwerde bzw. ein Verfahren zur Beilegung des Rechtsstreits einleiten. Dies ist möglich über die Plattform für Online-Streitbeilegung unter folgendem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Solange Tourist Planet nicht über die Beanstandung entschieden hat, ist der REISENDE nicht berechtigt, Drittparteien wie z. B. Rechtsbeistände hinzuziehen oder Informationen an Medien weiterzugeben.

12. Gesundheitsbestimmungen

Der REISENDE ist verpflichtet, Tourist Planet über alle seine Gesundheit, Gewohnheiten u. Ä. betreffenden Umstände zu benachrichtigen, die den Ablauf der Reise gefährden könnten (falls er z. B. aus gesundheitlichen oder anderen Gründen eine bestimmte Ernährung benötigt oder unter chronischen Krankheiten, Allergien o. Ä. leidet). In manchen Programmen sind besondere Reiseregeln aufgeführt, die vorgeschriebene Schutzimpfungen und die Beschaffung entsprechender Dokumente vorsehen. Der REISENDE ist verpflichtet, diese Impfungen vornehmen zu lassen und alle entsprechenden Bestätigungen und Dokumente mit sich zu führen. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Krankenversicherung.

13. Gepäck

Der Gepäcktransport ist bis zu einem Gewicht, das der Transporteur bestimmt, kostenlos. Bei Lufttransport trägt der REISENDE die Kosten des Gepäckübergewichts selbst, und zwar entsprechend den geltenden Regeln und Preisen der Fluggesellschaft. Kinder bis zum zweiten Lebensjahr haben kein Recht auf kostenlosen Gepäcktransport. Tourist Planet übernimmt keine Verantwortung für abhanden gekommenes und beschädigtes Gepäck. Der REISENDE meldet den Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks dem Transporteur oder dem Hotel. Beim Lufttransport ist ausschließlich die Fluggesellschaft für das Gepäck verantwortlich, und zwar entsprechend den für den Lufttransport geltenden Vorschriften. Im Falle eines Gepäckverlustes füllt der REISENDE das PIR-Formular (Verlustmeldung) der Fluggesellschaft, die den Transport durchgeführt hat, aus und übergibt eine Ausfertigung dem Vertreter der Fluggesellschaft und behält die zweite für sich. Ausgehend von den Angaben im ausgefüllten Formular leistet die Fluggesellschaft Schadenersatz gemäß den für den In- und Auslandspersonenflugverkehr geltenden Vorschriften. Im Falle eines Gepäckverlustes im Hotel richtet der REISENDE seine Forderung an das Hotel. Wir empfehlen, eine Gepäckversicherung abzuschließen.

14. Versicherung bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters

In Übereinstimmung mit dem Gesetz über touristische Dienstleistungen hat Tourist Planet mit einem Versicherer einen Vertrag über die Versicherung bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters geschlossen. Wenn aufgrund eines dieser versicherten Ereignisse Reiseleistungen ausfallen, werden die dem REISENDEN infolge der Nichterbringung der Reiseleistungen am Urlaubsort ggf. entstehenden Unterbringungskosten sowie die Kosten seiner Rückreise an den Abreiseort durch diese Versicherung gedeckt. Falls das versicherte Ereignis eintritt, muss sich der REISENDE auf schnellstem Wege an die Versicherungsgesellschaft Sunce osiguranje d.d.Zagreb, Trnjanska cesta 108, Tel.: 01/6292 600 (Versicherungsscheinnummer: 1900027721), bzw. spätestens nach 1.7.2014 an die Versicherungsgesellschaft Euroherc osiguranje d.d., Ulica grada Vukovara 282, Tel.: 01/ 6004209 (Versicherungsscheinnummer 802215531) wenden. Dieses Dokument gilt als Versicherungsbestätigung für den Fall des Konkurses oder der Zahlungsunfähigkeit.

15. Haftpflichtversicherung

In Übereinstimmung mit dem Gesetz über touristische Dienstleistungen hat Tourist Planet in Bezug auf Pauschalreisen mit der Versicherungsgesellschaft Jadransko Osiguranje d.d. einen Haftpflichtversicherungsvertrag für Schäden, die Tourist Planet dem REISENDEN durch Nichterfüllung, Teilerfüllung oder inkonsistente Erfüllung seiner Verpflichtungen verursacht, mit der Nummer 1500-172046557 abgeschlossen. Die Mitarbeiter der Agentur werden den REISENDEN über den Inhalt des gültigen Haftpflichtversicherungsvertrags für Schäden, die Tourist Planet dem REISENDEN durch Nichterfüllung, Teilerfüllung oder inkonsistente Erfüllung seiner Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Pauschalreise verursacht, informieren, und der REISENDE bestätigt mit der Unterzeichnung des Reisevertrags, dass er mit dem Inhalt des besagten Versicherungsvertrags vertraut ist.

16. Personendatenschutz

Der REISENDE stellt seine Daten freiwillig zur Verfügung. Persönliche Daten des REISENDEN werden für die Realisierung vereinbarter Reisearrangements benötigt und für die weitere Kommunikation genutzt. Tourist Planet ist verpflichtet, die persönlichen Daten nicht außerhalb des Landes weiterzugeben, außer für die Realisierung der vereinbarten Arrangements. Eine Ausnahme für das Weiterleiten der persönlichen Daten an Dritte besteht bei Vereinbarung von Reiseversicherungen, das heißt, falls der REISENDE eine Versicherung abschließt, werden seine Daten an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet. Die persönlichen Daten des REISENDEN werden in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Verwaltungsorgans betreffend die Sammlung, Verarbeitung und Aufbewahrung persönlicher Daten in einer Datenbank gespeichert. Der REISENDE ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Realisierung des vereinbarten Arrangements und für Werbeaktionen von Tourist Planet verwendet werden dürfen.

17. Informationen

Informationen, die der REISENDE am Buchungsort erhält, verpflichten den Veranstalter nicht mehr als die im Reiseprogramm enthaltenen Mitteilungen und Informationen.

18. Schlussbestimmungen

Durch diese Reisebedingungen und Anweisungen werden alle bisherigen Bedingungen und Anweisungen aufgehoben. Allgemeine Reisebedingungen und Anweisungen sind Bestandteil des Vertrags, den der REISENDE mit Tourist Planet beziehungsweise mit der Vertragsagentur, bei der er sich für die von Tourist Planet veranstalteten Reise angemeldet hat, abschließt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass eventuelle Streitigkeiten einvernehmlich beigelegt werden. Sollte das nicht möglich sein, ist im Falle eines Gerichtsverfahrens das Gericht in Zagreb zuständig, wobei das kroatische Recht angewendet wird.

Wir bitten für etwaige Fehler, die während der Eingabe von Daten auf der Webseite auftreten können, um Entschuldigung und übernehmen für diese keine Verantwortung.